Wohnwagen-Steuer-Rechner – Wie viel Steuern sind für einen Wohnwagen zu zahlen?

Schnell und einfach die Steuer für Ihren Wohnwagen berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

0,00 €

Camping wird in den letzten Jahren immer beliebter. Die Zahl der zugelassenen Wohnwagen in Deutschland steigt seit Jahren weiter an. Doch wer einen Wohnwagen sein Eigen nennt, der muss für diesen auch Steuern entrichten. Wie hoch diese ausfallen, können Sie ganz einfach mit unserem Kfz-Steuer-Rechner für Wohnwagen ermitteln.

Wie wird die Kfz-Steuer für Wohnwagen berechnet?

Für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss dessen Halter Kfz-Steuer entrichten. Wie hoch diese ausfällt und wie sie berechnet wird, hängt von der Art des Fahrzeugs ab. So gibt es bei der Steuerberechnung erhebliche Unterschiede zwischen:

Da Wohnwagen keinen eigenen Antrieb besitzen, erfolgt die Berechnung der fälligen Steuer auch anders als die Kfz-Steuer-Berechnung für Wohnmobile. Wohnwagen werden zulassungs- und steuerrechtlich als Anhänger behandelt. Dementsprechend ähneln sich auch die Grundlagen für die Besteuerung und richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Mit unserem Kfz-Steuer-Rechner für Wohnwagen erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden, wie hoch die zu zahlende Kfz-Steuer für Ihren Wohnwagen ist.

Info

Im Gegensatz zu Wohnwagen wird für die Berechnung der Kfz-Steuer bei Wohnmobilen neben dem zulässigen Gesamtgewicht auch die Schadstoffklasse zugrunde gelegt.

So funktioniert die Kfz-Steuer-Berechnung bei Wohnwagen

Die Grundlage für die Berechnung der Steuerhöhe für Wohnwagen bildet das zulässige Gesamtgewicht. Dabei wird die insgesamt fällige Kfz-Steuer mit 7,46 Euro je angefangene 200 kg Gewicht berechnet. Der somit erhaltene Betrag wird dann auf ganze Euro abgerundet.

Der Maximalbetrag an Steuern für einen Wohnwagen liegt bei 373 Euro im Jahr. Dieser gilt allerdings nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aus Pkw und Wohnanhänger unter zehn Tonnen liegt. Bei schwereren Gespannen ist nicht nur ein entsprechend zugelassenes Zugfahrzeug notwendig, es wird auch ein erhöhter Anhängerzuschlag bei der Kfz-Steuer fällig.

Linktipp:

Genauere Informationen zu der Berechnungsgrundlage der Kfz-Steuer stellt der Zoll auf seiner Webseite bereit.

Beispiel zur Kfz-Steuerberechnung bei Wohnwagen

Angenommen, Ihr Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,8 Tonnen. Da je angefangene 200 kg zulässiger Gesamtmasse der Steuerbetrag von 7,46 Euro erhoben wird, ergibt sich folgende Rechnung:

1.800 : 200 x 7,46 = 67,14 Euro.

Für den im Beispiel angenommenen Wohnwagen ist also eine jährliche Kfz-Steuer in Höhe von 67,14 Euro zu entrichten.

Wie Sie bei der Kfz-Steuer für Wohnwagen sparen können

Zwar werden Anhänger und damit auch Wohnwagen im Vergleich zu motorgetriebenen Fahrzeugen relativ gering besteuert, dennoch gibt es auch hierbei noch weitere Möglichkeiten, mit denen Sie die fälligen Kfz-Steuern für Ihren Wohnwagen reduzieren können.

Steuern sparen beim Wohnwagen dank Saisonkennzeichen

Wohnwagen werden zu einem großen Teil hauptsächlich in den warmen Monaten genutzt. So kann es durchaus sinnvoll sein, den eigenen Wohnwagen mit einem Saisonkennzeichen anzumelden. In diesem Fall muss die Kfz-Steuer nur anteilig bezahlt werden. Wer beispielsweise den eigenen Wohnwagen nur von April bis Ende September anmeldet, zahlt nur für sechs anstatt für 12 volle Monate die anfallende Steuer. 

Für Wohnwagen auf Privatgelände entfällt die Steuer

Nutzen Sie Ihren Wohnwagen nicht zum Reisen, sondern beispielsweise als Gästeunterkunft auf dem eigenen Grundstück, so muss dieser nicht zugelassen werden. Die Zahlung der Kfz-Steuer entfällt dementsprechend. Im Umkehrschluss darf der Wohnwagen dann aber auch nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Ein nicht zugelassener Wohnwagen darf maximal zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz stehen.

Dauercamper sparen sich die Kfz-Steuer

Auch wer seinen Wohnwagen auf einem festen Stellplatz eines Campingplatzes nutzt, muss diesen nicht bei der Zulassungsstelle anmelden. Die anfallende Kfz-Steuer kann somit umgangen werden. Auch hierbei gilt, dass der Wohnwagen dann nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Zudem erheben einige Gemeinden auch für Dauercamper eine Zweitwohnsitzsteuer. Hier lohnt sich ein Blick in die entsprechende Zweitwohnungssatzung der Gemeinde, in welcher der Dauercampingplatz liegt.

Frühzeitige Abmeldung spart Steuern

Möchten Sie Ihren Wohnwagen verkaufen oder beschließen, mit diesem nicht mehr umherzureisen, so sollten Sie ihn frühzeitig bei der zuständigen Zulassungsstelle abmelden. Von dieser erfolgt eine automatische Meldung an das zuständige Hauptzollamt, welches für die Eintreibung der Kfz-Steuern in Deutschland verantwortlich ist. Da die Kfz-Steuer immer im Voraus bezahlt werden muss, erhalten Sie bei einer unterjährigen Abmeldung die bereits zu viel gezahlte Steuer zurück.

Die häufigsten Fragen zur Wohnwagen-Kfz-Steuer

  • Auch für Wohnwagen muss die Kfz-Steuer bezahlt werden. Da es sich im steuerrechtlichen Sinne nicht um Fahrzeuge mit eigenem Antrieb handelt, erfolgt die Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnwagen analog der Kfz-Steuer-Berechnung bei Anhängern.

  • Die zu entrichtende Steuer für Wohnwagen bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Je höher das zulässige Gesamtgewicht eines Wohnwagens, desto höher fällt auch die zu zahlende Steuer aus. Pro angefangene 200 kg werden 7,46 Euro berechnet.

  • Für Fahrzeuge und Anhänger, die lediglich für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen sind, muss auch nur anteilig Kfz-Steuer bezahlt werden.

  • Sobald ein Wohnwagen dauerhaft auf Privatgrund steht, kann er grundsätzlich abgemeldet werden. Die Kfz-Steuer entfällt dann entsprechend. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um das eigene Grundstück oder eine Parzelle auf einem Campingplatz handelt.

    Allerdings gibt es Gemeinden in Deutschland, welche einen Dauercampingplatz als Zweitwohnsitz einstufen. Hier kann anstelle der Kfz-Steuer unter Umständen Zweitwohnsitzsteuer anfallen.

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