Oldtimer-Steuer-Rechner – Auch Liebhaberstücke werden besteuert

Kfz-Steuer für Oldtimer berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

0,00 €

Oldtimer gelten in Deutschland als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“. Zwar ist die Liebe zu Oldtimern in der Regel ein relativ teures Hobby, zumindest bei der Kfz-Steuer kann gegenüber einem modernen Auto aber Geld gespart werden. Wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihren Oldtimer bezahlen müssen, erfahren Sie mit unserem Oldtimer-Steuer-Rechner.

Wie wird die Kfz-Steuer für Oldtimer berechnet?

Jedes Kraftfahrzeug beziehungsweise dessen jeweiliger Halter oder Halterin sind in Deutschland steuerpflichtig. Die Höhe der abzuführenden Kfz-Steuer ist dabei abhängig davon, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt. Steuerrechtliche Unterschiede gibt es zwischen der:

Oldtimer bilden hierbei eine Ausnahme, da sie nicht nach den regulären Besteuerungsgrundlagen besteuert werden. Durch eine pauschale Kfz-Steuer soll der Erhalt solch kraftfahrzeugtechnischer Kulturgüter gefördert werden.

Oldtimer werden pauschal besteuert

Während bei anderen Fahrzeugklassen unterschiedlichste Faktoren wie das zulässige Gesamtgewicht, die Nennleistung oder der Schadstoffausstoß eine Rolle spielen, erhebt der Fiskus für Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer. Diese ist unabhängig von weiteren Einflussfaktoren und beträgt:

  • Für Oldtimer-Motorräder: 46,02 Euro pro Jahr
  • Für alle anderen Oldtimer-Fahrzeuge: 191,73 Euro pro Jahr

Die Kfz-Steuer wird bei ungeraden Beträgen immer abgerundet, weshalb Sie für ein Oldtimer-Motorrad 46 Euro pro Jahr und für ein anderes Fahrzeug mit H-Kennzeichen 191 Euro bezahlen müssen.

Wie Sie bei der Kfz-Steuer für Oldtimer sparen können

Der Gesetzgeber fördert die Erhaltung automobiler Kulturgüter mit einer Erleichterung bei der Kfz-Steuer. Obwohl die pauschale Besteuerung von Oldtimern relativ gering ausfällt, bieten sich auch hierbei noch weitere Möglichkeiten, mit denen die Steuerlast im gesetzlich legalen Rahmen gesenkt werden kann.

Eine Möglichkeit hierfür bietet das Saisonkennzeichen, welches seit 2017 auch für Oldtimer erhältlich ist. Wer sein Liebhaberstück in der dunklen und kalten Jahreszeit lieber vor den Witterungseinflüssen in der trockenen Garage schützt, der kann das Fahrzeug auch nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr anmelden.

Wird beispielsweise ein Saisonkennzeichen nur für die Monate von April bis Ende September beantragt, so muss der Halter auch nur für diesen Zeitraum die Kfz-Steuer entrichten. In diesem Beispielfall ist für die angemeldeten sechs Monate also nur die Hälfte der sonst für 12 Monate fälligen Kfz-Steuer zu bezahlen.

Eine weitere Möglichkeit, um bei der Kfz-Steuer von Oldtimern Geld zu sparen, ist die Nutzung von roten Wechselkennzeichen. Diese dürfen allerdings nur für Fahrten, die ausschließlich zu Oldtimertreffen, Messen oder in die Werkstatt gehen genutzt werden. Wechselkennzeichen können an mehreren Fahrzeugen verwendet werden. Dadurch können vor allem Besitzer mehrerer Oldtimer erheblich an Kfz-Steuer sparen.

Kfz-Steuer für Youngtimer berechnen

Manch automobile Liebhaberstücke haben das für das beliebte H-Kennzeichen erforderliche Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht. Man spricht in solch einem Fall von sogenannten Youngtimern. Auch bei diesen kann es steuerliche Vorteile geben.

Kraftfahrzeuge, die vor Juli 2009 zum ersten Mal zugelassen worden sind, werden weiterhin nach den vorher gültigen Regeln zur Kfz-Steuer besteuert. Demnach spielt der CO2-Ausstoß bei der Besteuerung der Fahrzeuge keine Rolle. Die Höhe der zu zahlenden Kfz-Steuer richtet sich ausschließlich nach der Hubraum-Größe des Motors in Kubikzentimetern (ccm). Je nach Schadstoffklasse des Fahrzeugs gelten dabei unterschiedliche Steuersätze pro angefangene 100 ccm Hubraum.

Wann ein Fahrzeug als Oldtimer gilt

Damit ein Fahrzeug pauschal als Oldtimer besteuert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Status als Oldtimer wird im Rahmen der Erstellung eines Oldtimer-Gutachtens durch einen Sachverständigen festgestellt. Dazu ist immer eine ausführliche Hauptuntersuchung notwendig. Auch bei jeder folgenden Hauptuntersuchung muss der Oldtimer-Status erneut bestätigt werden.

Damit ein Fahrzeug da ersehnte H-Kennzeichen erhält und damit als historisch wertvolles Kulturgut gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Erstzulassungsdatum liegt mehr als 30 Jahre zurück
  • Das Fahrzeug befindet sich Originalzustand
  • Um- und Anbauten dürfen nur mit zeitüblichen Teilen erfolgt sein
  • Der Zustand des Fahrzeugs wird als „erhaltenswert“ eingestuft

Oldtimer als Dienstwagen nutzen und steuerlich geltend machen

Oldtimer können grundsätzlich auch von Selbstständigen oder in Unternehmen als Dienstwagen genutzt und so steuerlich geltend gemacht werden. Wie bei jedem anderen geschäftlich genutzten Fahrzeug wird für die private Nutzung der geldwerte Vorteil entsprechend versteuert. In den meisten Fällen wird dabei die sogenannte 1-Prozent-Regelung genutzt.

Dabei muss ein Prozent des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs versteuert werden. Bei Oldtimern, die nach Definition mindestens 30 Jahre alt sein müssen, liegt dieser in der Regel deutlich unter dem Bruttolistenneupreis eines vergleichbaren Neuwagens. Wird also ein Oldtimer als Dienstwagen genutzt, fällt auch die Besteuerung des geldwerten Vorteils deutlich niedriger aus.

Was grundsätzlich erlaubt ist, kann durchaus zu Diskrepanzen mit dem zuständigen Finanzamt führen. Soll ein Oldtimer als Dienstwagen genutzt werden, muss dies beim Finanzamt beantragt und dabei gut begründet werden, warum der Oldtimer betriebsdienlich ist. Die Entscheidung wird dann im Einzelfall getroffen.

Ein Händler, der sich auf Oldtimer spezialisiert hat und deshalb aus repräsentativen Zwecken auch einen Oldtimer als Dienstwagen nutzt könnte dabei gute Chancen haben. Wohingegen der einfache Handwerker, der einen über 30 Jahre alten Lieferwagen nutzt, um zu seinen Baustellen zu kommen, wohl eher geringe Chancen hat, dass er seinen Oldtimer als Dienstwagen steuerlich geltend machen kann.

Die häufigsten Fragen rund um die Oldtimer-Kfz-Steuer

Im Zusammenhang der Kfz-Steuer für Oldtimer treten immer wieder zahlreiche Fragen auf. Die meistgestellten haben wir Ihnen hier beantwortet.

  • Ja, auch als Halter eines Oldtimers ist man in Deutschland steuerpflichtig. Es gilt dabei allerdings eine pauschale Besteuerung von Oldtimern. Mit dieser Regelung möchte der Fiskus den Erhalt von „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgütern“ fördern.

  • Oldtimer werden seit 2017 pauschal besteuert. Für Oldtimer-Motorräder liegt die pauschale Kfz-Steuer bei 46,02 Euro pro Jahr. Andere Oldtimer-Kraftfahrzeuge wie Pkw und Oldtimer-Lkw werden mit 191,71 Euro jährlich besteuert.

  • Im § 2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung ist gesetzlich geregelt, welche Fahrzeuge den Status als Oldtimer erhalten können. Dazu muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sowie in seinem ursprünglichen Zustand sein und als erhaltenswert eingestuft werden. Die Erstellung des dafür notwendigen Oldtimer-Gutachtens erfolgt im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU) und muss bei jeder weiteren HU bestätigt werden.

  • Auch Oldtimer können mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden. In diesem Fall ist die fällige Kfz-Steuer nur anteilig für die zugelassenen Monate zu zahlen.

  • In den meisten Fällen fällt die Kfz-Steuer für Oldtimer geringer aus als bei modernen Fahrzeugen. Der Hauptgrund hierfür liegt im Willen des Staates, den Erhalt automobiler Kulturgüter durch eine Steuererleichterung zu fördern. Zum anderen werden Oldtimer in der Regel aber auch nur selten bewegt und belasten damit die Verkehrsinfrastruktur und die Umwelt nur in einem geringen Maße.

  • Echte Oldtimer-Liebhaber besitzen oft nicht nur einen Oldtimer. Werden diese Fahrzeuge nicht regelmäßig auf öffentlichen Straßen, sondern nur zu Ausstellungen, Oldtimertreffen oder in die Werkstatt bewegt, so kann ein rotes Wechselkennzeichen beantragt werden. Dieses kann für mehrere Fahrzeuge genutzt werden, wodurch Kfz-Steuer eingespart werden kann.

  • Selbstständige und Unternehmen können grundsätzlich auch Oldtimer als Dienstwagen steuerlich geltend machen. Aufgrund des vergleichsweise niedrigen Bruttolistenneupreises der mehr als 30 Jahre alten Fahrzeuge lassen sich damit steuerliche Vorteile generieren. Allerdings muss die Nutzung eines Oldtimers als Dienstwagen immer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

  • Fahrzeuge, welche noch keine 30 Jahre alt sind, werden nach der regulären Kfz-Steuer besteuert. Liegt das Erstzulassungsdatum jedoch vor Juli 2009, so wird diese nach dem alten Kfz-Steuer-System berechnet. In der Regel fällt die abzuführende Kfz-Steuer dann geringer aus als bei einer Besteuerung nach der seit Juli 2009 geltenden Kfz-Steuer-Berechnung.

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