Wohnmobil-Steuer-Rechner – Wie viel Steuern fallen für ein Wohnmobil an?

Schnell und einfach die Steuer für Ihr Wohnmobil berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

0,00 €

Wohnmobile sind wohl der Inbegriff des unabhängigen Reisens und bieten ein Gefühl von nahezu grenzenloser Freiheit. Wer dieses Gefühl erleben will, muss dabei jedoch auch an die fällige Kfz-Steuer denken. Wie jedes andere Fahrzeug auch, so sind auch Wohnmobile in Deutschland steuerpflichtig. Mit unserem Wohnmobil-Steuer-Rechner erfahren Sie anhand weniger Eingaben, wie hoch die zu zahlende Steuer für Ihr Wohnmobil ausfällt.

Wie wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnet?

Für nahezu alle Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland Steuern gezahlt werden. Bei der Berechnung der Kfz-Steuer unterscheiden sich die Verfahren jedoch je nach Fahrzeugklasse. So gibt es erhebliche Unterschiede zwischen der:

Auch bei der Besteuerung von Wohnwagen und Wohnmobilen gibt es wesentliche Unterschiede. Während Wohnmobile einen eigenen Antrieb besitzen, werden Wohnwagen aus steuerlicher Sicht als Anhänger gesehen und dementsprechend anders besteuert.

Welche Einflussfaktoren bestimmen die Kfz-Steuer für Wohnmobile?

Für die Berechnung der für ein Wohnmobil fälligen Kfz-Steuer sind das zulässige Gesamtgewicht sowie die Schadstoffklasse des Fahrzeugs ausschlaggebend. Mit unserem Wohnmobil-Steuer-Rechner erfahren Sie im Handumdrehen anhand dieser Eingaben, wie viel Steuern Sie für Ihr Reisemobil bezahlen müssen. Das zulässige Gesamtgewicht finden Sie im Fahrzeugschein unter Punkt 15 beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I in der Zeile F.1.

Die jeweilige Schadstoffklasse (S1-S6) wird anhand der „Emissions-Schlüsselnummer“ ermittelt. Die Schadstoffklasse für die Ermittlung der Kfz-Steuer für Wohnmobile entspricht dabei der Emissionsklasse, welche von Euro 0 bis Euro 6d-Temp vergeben werden. Allerdings lassen sich die einzelnen Euro-Normen grob den jeweiligen Schadstoffklassen zuordnen. Sie ist aus der jeweiligen Schlüsselnummer des Fahrzeugs zu entnehmen, welche Sie im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I finden. Dabei gelten folgende Zuordnungen der einzelnen Schlüsselnummern zu den jeweiligen Schadstoffklassen:

  • Schadstoffklasse EEV:

    • Fahrzeuge bis 2,8 t: Schlüsselnummer 75
    • Fahrzeuge über 2,8 t: Schlüsselnummern 90, 91
  • Schadstoffklasse S6:

    • Fahrzeuge bis 2,8 t: Schlüsselnummern 36N0 bis 36 ZL, 36AA bis 36DG, 66A0 bis 66E0
    • Fahrzeuge über 2,8 t: Schlüsselnummern 36N0 bis 36 ZL, 36AA bis 36DG, 66A0 bis 66E0
  • Schadstoffklasse S5:

    • Fahrzeuge bis 2,8 t: Schlüsselnummern 35A0 – 35M0, 74
    • Fahrzeuge über 2,8 t: Schlüsselnummern 35A0 – 35M0, 83, 84
  • Schadstoffklasse S4:

    • Fahrzeuge bis 2,8 t: Schlüsselnummern 32 / 33 / 38 / 39 / 43 / 53 / 54 / 55 / 56 / 57 / 58 / 59 / 60 / 61 / 62 / 63 / 64 / 65 / 66 / 73
    • Fahrzeuge über 2,8 t: Schlüsselnummern 35 / 80 / 81
  • Schadstoffklasse S3:

    • Fahrzeuge bis 2,8 t: Schlüsselnummern 30 / 31 / 36 / 37 / 42 / 44 / 45 / 46 / 47 / 48 / 67 / 68 / 69 / 70 / 72
    • Fahrzeuge über 2,8 t: Schlüsselnummern 34 / 45 / 55 / 70 / 71
  • Schadstoffklasse S2:

    • Fahrzeuge bis 2,8 t: Schlüsselnummern 25 / 26 / 27 / 35 / 41 / 49 / 50 / 51 / 52 / 71
    • Fahrzeuge über 2,8 t: Schlüsselnummern 20 / 21 / 22 / 33 / 44 / 54 / 60 / 61
  • Schadstoffklasse S1:

    • Fahrzeuge bis 2.8 t: Schlüsselnummern 11…14, 16, 18…24, 28, 29, 34, 40, 77
    • Fahrzeuge über 2,8 t: Schlüsselnummern 10…12, 30…32, 40…43, 50…53
  • Sonstige:

    • Fahrzeuge bis 2,8 t: Schlüsselnummern 00…10, 15, 17, 88, 98
    • Fahrzeuge über 2,8 t: Schlüsselnummern 00, 01, 02, 88, 98

Sollte die Schlüsselnummer Ihres Wohnmobils hier nicht aufgeführt sein, fällt dieses automatisch in die teuerste Steuerkategorie (Sonstige). Die Antriebsart des Wohnmobils selbst hat damit nur einen indirekten Einfluss auf die Besteuerung des Fahrzeugs. Dieselmotoren stoßen in der Regel deutlich mehr Schadstoffe aus als Benzinmotoren, wodurch diese durch die Einstufung in Schadstoffklassen automatisch höher besteuert werden.

Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnen

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird pro angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht berechnet. Die Berechnung der jährlich anfallenden Steuerlast erfolgt wie folgt:

  • Für Wohnmobile mit Schadstoffklasse S4 oder höher:

    Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg werden 16 Euro pro 200 kg erhoben, darüber zusätzliche 10 Euro je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht. Die Höchstgrenze der Besteuerung liegt bei 800 Euro im Jahr.

  • Für Wohnmobile mit Schadstoffklasse S2 oder S3:

    Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg fallen 24 Euro pro angefangene 200 kg an. Darüber werden je angefangene 200 kg weitere 10 Euro fällig. Die steuerliche Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro jährlich.

  • Für alle anderen Wohnmobile:

    Bei Wohnmobilen andere Schadstoffklasseneinstufung erfolgt die Berechnung ebenfalls pro angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht, allerdings gibt es mehrere Abstufungen:

    • Bis 2.000 kg: 40 Euro pro 200 kg
    • 2.000 bis 5.000 kg: weitere 10 Euro pro 200 kg
    • 5.000 bis 12.000 kg: zusätzliche 15 Euro pro 200 kg
    • Über 12.000 kg kommen nochmals 25 Euro je angefangene 200 kg hinzu.
Linktipp:

Eine ausführliche Beschreibung der Berechnungsgrundlagen für die Kfz-Steuer stellt der Zoll auf seiner Webseite zur Verfügung.

Beispiel für die Berechnung der Kfz-Steuer bei Wohnmobilen

Die Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile scheint auf den ersten Blick kompliziert zu wirken. Anhand der folgenden Beispiele erklärt sich das Berechnungsverfahren relativ einfach.

  • Beispiel 1: Wohnmobil mit 3,2 t zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S4

    Für die ersten 2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht werden insgesamt 160 Euro Steuern berechnet:

    2.000 : 200 x 16 Euro = 160 Euro

    Für die darüber liegenden 1.200 kg fallen zusätzlich 60 Euro an:

    1.200 : 200 x 10 Euro = 60 Euro

    Insgesamt sind für dieses Wohnmobil also 220 Euro Steuern im Jahr zu bezahlen.

  • Beispiel 2: Wohnmobil mit 6,8 t zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S2

    Die ersten 2.000 kg werden mit 24 Euro pro angefangene 200 kg besteuert:

    2.000 : 200 x 24 Euro = 240 Euro

    Für jede weitere angefangene 200 kg werden zusätzliche 10 Euro berechnet:

    4.800 : 200 x 10 Euro = 240 Euro

    Für dieses Wohnmobil müssen also 480 Euro Steuern im Jahr gezahlt werden.

Um sich die manuelle Berechnung der Kfz-Steuer für Ihr Wohnmobil zu ersparen, nutzen Sie ganz einfach unseren Wohnmobil-Steuerrechner. Mit wenigen Eingaben erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit Ihr individuelles Ergebnis. Damit lassen sich schon vor dem Kauf eines Wohnmobils die auf Sie zukommenden Kosten berechnen.

Unterschiede zwischen Wohnmobil und Wohnwagen

Wohnwagen verfügen über keinen eigenen Antrieb und benötigen zum Bewegen eine entsprechende Zugmaschine. Die meisten Wohnwagen lassen sich ganz einfach an eine gewöhnliche Anhängerkupplung ankoppeln. Zu beachten dabei ist, dass die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird. Auch die gesetzlichen Regelungen zum benötigten Führerschein müssen bei Anhängerfahrten stets beachtet werden.

Da Wohnwagen nicht über einen eigenen Antrieb verfügen, werden diese steuerlich als Anhänger bewertet. Aufgrund der nicht vorhandenen Schadstoffklasse erfolgt die Kfz-Steuerberechnung für Wohnwagen wie bei anderen Anhängern nur nach dem Gewicht.

Linktipp:

Welche Anhänger Sie mit welcher Führerscheinklasse bewegen dürfen, können Sie beim ADAC erfahren.

Damit ein Fahrzeug als Wohnmobil versteuert werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug verfügt über einen fest verbauten Tisch und Sitzgelegenheiten.
  • In dem Fahrzeug gibt es eine Kochmöglichkeit sowie Möglichkeiten zum Verstauen von Gepäck und Ähnlichem
  • Das Fahrzeug bietet Schlafmöglichkeiten (auch als Sitze umfunktionierbar).

Können diese Anforderungen nicht erfüllt werden, muss das Campingmobil wie ein herkömmliches Kfz besteuert werden.

Kfz-Steuer sparen beim Wohnmobil

Wer bei der Kfz-Steuer für sein Wohnmobil sparen möchte, dem bieten sich dafür zwei Möglichkeiten:

Zulassung des Wohnmobils mit Saisonkennzeichen

Camping macht im Sommer am meisten Spaß. Wer sein Wohnmobil nur in der warmen Jahreszeit nutzt und es während der Herbst- und Wintermonate in der Garage lässt, der kann durch eine Saisonzulassung bei der Kfz-Steuer sparen. Lassen Sie Ihr Wohnmobil beispielsweise nur von April bis Ende September zu, zahlen Sie für diese sechs Monate nur die Hälfte der sonst fälligen Kfz-Steuer. Beachten Sie dabei aber, dass das Fahrzeug nur in den angemeldeten Monaten auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.

Oldtimer-Wohnmobile sparen bei der Kfz-Steuer

Oldtimer gelten in Deutschland als „kraftfahrtechnisches Kulturgut“. Damit werden sie auch steuerlich gefördert. Wer ein H-Kennzeichen an seinem Fahrzeug trägt, der muss für dieses nur einen pauschalen Steuersatz von 191,73 Euro im Jahr bezahlen.

Die häufigsten Fragen zur Wohnmobil-Kfz-Steuer

  • Ja, auch Wohnmobile unterliegen der Steuerpflicht. Die Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile erfolgt allerdings anders als bei Pkw. Für die Höhe der Wohnmobil-Steuer sind das zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse ausschlaggebend.

  • Die steuerlich relevante Schadstoffklasse eines Wohnmobils kann anhand der Schlüsselnummern im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung I ermittelt werden.

  • Für Wohnmobile, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein entsprechendes H-Kennzeichen tragen, fällt lediglich die pauschale Oldtimer-Kfz-Steuer von 191,73 pro Jahr an.

  • Nein. Für Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen muss nur die anteilige Kfz-Steuer entsprechend dem Zulassungszeitraum gezahlt werden.

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