Motorrad-Steuer-Rechner – so viel Steuer fällt für Ihr Zweirad an

Motorradsteuer schnell und einfach berechnen

Sie haben weniger als 125 ccm eingegeben und sind somit von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Auch Motorräder unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland. Im Gegensatz zur Berechnung der Pkw-Steuer ist diese allerdings nur vom Hubraum des Motors abhängig. Mithilfe unseres Motorrad-Steuer-Rechners erfahren Sie anhand weniger Eingaben, wie hoch die zu entrichtende Steuer für Ihr Motorrad ausfällt.

Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?

Motorradfahren gilt als eines der wenigen Hobbys, bei denen Frauen und Männer auch in der heutigen Zeit noch ein Gefühl von nahezu grenzenloser Freiheit erleben können. Im Vergleich mit einem Pkw werden Motorräder in Deutschland relativ gering besteuert. Für einige Modelle ist sogar gar keine Steuer zu zahlen.

Neben der Steuer für das angemeldete Motorrad sollten Sie vor einer Anschaffung auch immer die Kosten für Kraftstoff und Versicherung sowie für die Wartung und eventuelle Reparaturen berücksichtigen. Da Motorradfahren in den Herbst- und Wintermonaten durchaus ungemütlich und gefährlich sein kann, können Zweiradfreunde mit einem Saisonkennzeichen bei der Motorrad-Steuer sowie bei der Versicherung Geld sparen.

Linktipp:

Was es bei einem Saisonkennzeichen zu beachten gibt, erfahren Sie unter anderem beim ADAC.

Die Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich nach der Hubraumgröße des Motors. Im Gegensatz zur Kfz-Steuer bei Pkw ist diese nicht an den Ausstoß der Schadstoffe gekoppelt. Besonderheiten gibt es übrigens auch bei der Kfz-Steuer für Lkw und der Kfz-Steuer für Wohnmobile.

Unterschiede bei der Kfz-Steuer für Motorräder

Motorbetriebene Zweiräder können in drei Kategorien eingeteilt werden:

  1. Krafträder
  2. Leichtkrafträder
  3. Kleinkrafträder

Anhand dieser Unterscheidung regeln sich auch die jeweils gültigen Bestimmungen zur benötigten Fahrerlaubnis, der Zulassung und Versicherung sowie der zu entrichtenden Kfz-Steuer.

Info

Als Kleinkraftrad werden motorisierte Zweiräder bezeichnet, deren Hubraum 50 Kubikzentimeter (ccm) nicht überschreitet. Als Leichtkraftrad gilt ein Motorrad mit einem Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW. Zweiräder mit einem größeren Motor und einer höheren Leistung werden als Krafträder bezeichnet.

Kfz-Steuer bei Klein- und Leichtkrafträdern

Klein- und Leichtkrafträder sind von der Kfz-Steuer befreit. Diese sind nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz auch von der Zulassungspflicht ausgenommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hubraum bei Kleinkrafträdern unter 125 ccm liegt und Leichtkrafträder mit maximal 50 ccm Hubraum bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten können. Eine Besonderheit besteht, wenn ein Kleinkraftrad genau 125 ccm Hubraum aufweist.

Beträgt der Hubraum eines Kleinkraftrades genau 125 ccm, so wird für die Prüfung der Steuerpflicht die Nennleistung in kW herangezogen. Liegt diese über 11 kW, so muss für das Zweirad eine Steuer von 9,20 pro Jahr entrichtet werden. Übrigens: Auch wenn Klein- und Leichtkrafträder nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz von der Zulassungspflicht ausgenommen sind, so müssen diese dennoch ein Kennzeichen tragen sowie versichert und bei der Zulassungsstelle gemeldet sein. Umgangssprachlich wird dieses auch als „Versicherungskennzeichen“ bezeichnet.

Kfz-Steuer bei Motorädern über 125 ccm

Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm sind wohl nicht nur deshalb so beliebt, weil man den dafür notwendigen Führerschein bereits mit 16 Jahren erhalten kann, sondern weil sie auch steuerlich deutlich günstiger sind als größere Maschinen. Echte Motorradfans setzen dennoch auf Zweiräder mit deutlich größerem Hubraum. Sei es wegen der höheren Leistung, oder weil das Brummen und Blubbern des größeren Motors einen gänzlich anderen Adrenalinkick verspricht.

In welche Klasse ein Motorrad fällt, können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I einsehen. Unter dem Punkt P.1. ist der Hubraum des Motors in Kubikzentimetern angegeben. Beträgt dieser mehr als 125 ccm gilt das Motorrad nicht mehr als Kleinkraftrad. Unter P.2. finden Sie außerdem die Nennleistung in kW. Im Gegensatz zur Kfz-Steuer-Berechnung bei Pkws spielt bei Motorrädern der Ausstoß von Schadstoffen keine Rolle zur Ermittlung der zu zahlenden Kfz-Steuer.

Die zu entrichtende Steuer für Motorräder ist an die Größe des Hubraums gekoppelt. Pro angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro an jährlicher Steuer zu zahlen. Die zu zahlende Kfz-Steuer für Motorräder wird also wie folgt ermittelt:

Hubraum in ccm : 25 x 1,84 Euro = zu entrichtende Steuer pro Jahr

Für gängige Hubraumgrößen verschiedenster Modelle zahlen Sie also folgende jährliche Steuerbeträge:

  • Motorrad mit 250 ccm Hubraum: 18,40 Euro
  • Motorrad mit 500 ccm Hubraum: 36,80 Euro
  • Motorrad mit 650 ccm Hubraum: 47,84 Euro
  • Motorrad mit 1000 ccm Hubraum: 73,60 Euro
  • Motorrad mit 1300 ccm Hubraum: 95,68 Euro

Mit unserem Motorrad-Steuer-Rechner finden Sie auch für Ihr Motorrad ganz einfach heraus, wie viel Steuern Sie im Jahr bezahlen müssen. Geben Sie dazu einfach die Hubraumgröße Ihrer Maschine sowie den Anmeldezeitraum ein. Ist Ihr Motorrad über ein Saisonkennzeichen nicht das ganze Jahr über angemeldet, so wird die Kfz-Steuer nur anteilig berechnet.

Kfz-Steuer sparen dank Saisonkennzeichen

Motorradfahren macht bei schönem Wetter am meisten Spaß. Den Fahrtwind genießen, während die Sonnenstrahlen den Körper und Geist erwärmen und die wahre Schönheit der Landschaft abseits der Straßen erkennen lassen gehört wohl zu den Hauptgründen, warum das Motorradfahren so viele Fans hat. Für echte Motorradfans gibt es zwar kein schlechtes Wetter, sondern nur die falsche Kleidung, dennoch bergen nasse oder gar rutschige Straßen und schlechte Sicht auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten, in denen sich die Sichtverhältnisse verschlechtern und die Straßen durch nasses Laub oder gar Schnee und Eis weniger Halt bieten, kann das Motorradfahren nicht nur unangenehm, sondern schnell auch gefährlich werden. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Motorradfahrer für ein Saisonkennzeichen.

Info

Wer sein Fahrzeug nur mit einem Saisonkennzeichen anmeldet, darf dieses auch nur in der angegeben Zeit bewegen. In vielen Fällen werden Motorräder für die Saison zwischen Anfang April und Ende September zugelassen.

Wer sowieso keine Lust hat, bei Regen, niedrigen Temperaturen und schlechter Sicht Motorrad zu fahren, der kann mit einem Saisonkennzeichen bares Geld sparen. Die fälligen Versicherungsbeiträge sowie auch die zu entrichtende Kfz-Steuer für das Motorrad sind nur für den angemeldeten Zeitraum zu bezahlen. Die Anmeldung mit einem Saisonkennzeichen kann grundsätzlich für einen und bis zu 11 vollen Monaten erfolgen.

Die Motorrad-Kfz-Steuer wird bei einer Saison-Zulassung nur anteilig erhoben. Die Berechnung dazu sieht wie folgt aus:

Jährlich zu entrichtende Steuer: 12 Monate x Anzahl der zugelassenen Monate

= Steuer für die Saisonzulassung

Wer sein Motorrad also nur sechs anstatt der vollen 12 Monate im Jahr anmeldet, bezahlt nur die Hälfte der zu entrichtenden Steuer für das Motorrad. Mit unserem Kfz-Steuer-Rechner für Motorräder können Sie auch die fällige Steuer für Motorrad bei einer Saisonzulassung ganz einfach und schnell ermitteln.

Auch Oldtimer-Motorräder können Steuern sparen

Oldtimer gehören im Autoland Deutschland zum Kulturgut. Solch ein „kraftfahrtechnisches Kulturgut“, wie die offizielle Bezeichnung lautet, wird durch eine vergünstigte Kfz-Steuer für Oldtimer gefördert. Um das eigene Motorrad als solches einstufen zu lassen, muss das Fahrzeug folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Datum der Erstzulassung liegt mehr als 30 Jahre zurück-
  • Der Originalzustand des Fahrzeugs ist erhalten geblieben.
  • Um- und Anbauten dürfen ausschließlich mit zeitgenössischen Originalteilen erfolgt sein.
  • Das Motorrad befindet sich in einem guten Pflegezustand.
  • Es gibt keine vorhandenen Unfallschäden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie für Ihr Liebhaberstück ein sogenanntes H-Kennzeichen beantragen. Hierzu muss das Motorrad einer technischen Prüfstelle vorgeführt werden, welche ein entsprechendes Oldtimer-Gutachten für das Fahrzeug vornimmt.

Linktipp:

Weitere Informationen zur Beantragung eines H-Kennzeichens finden Sie beim TÜV-Verband.

Haben Sie ein H-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug erhalten, können Sie von einer vergünstigten Kfz-Steuer profitieren. Diese beträgt pauschal:

  • Für Motorräder: 46,02 Euro jährlich
  • Für Pkw: 191,73 Euro jährlich.

Aus steuerlicher Sicht sollte abgewogen werden, ob sich eine Beantragung des H-Kennzeichens für Motorräder tatsächlich lohnt. Da die herkömmliche Kfz-Steuer für Motorräder nach Hubraum berechnet wird, lohnt sich die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer erst ab einer Maschine mit mehr als 625 ccm Hubraum. Für ein Motorrad mit 600 ccm Hubraum würden Sie nach dem regulären Steuersatz nämlich nur 44,16 Euro jährlich zahlen müssen.

Die häufigsten Fragen zur Kfz-Motorrad-Steuer

Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die Kfz-Steuer für Motorräder.

  • Die einfache Antwort: Ja. Allerdings unterscheidet sich deren Berechnung zu der Kfz-Steuer-Berechnung für Pkw und fällt demnach auch deutlich geringer aus. Klein- und Leichtkrafträder sind zudem unter bestimmten Voraussetzungen von der Kfz-Steuerpflicht befreit.

  • Die Höhe der zu entrichtenden Kfz-Steuer für ein Motorrad ist abhängig von der Hubraumgröße des Motors. Sie beträgt 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum. Mit unserem Motorrad-Steuer-Rechner finden Sie ganz einfach die für Ihr Motorrad zu zahlende Steuer heraus.

  • Nein. Wer sein Motorrad nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr anmeldet, der muss auch nur anteilig die Kfz-Steuer für diesen Zeitraum bezahlen. Auch die Versicherungskosten sind mit einem Saisonkennzeichen günstiger. Allerdings darf die Maschine in dem nicht angemeldeten Zeitraum auch nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

  • Auch für Oldtimer-Motorräder mit einem H-Kennzeichen ist eine Kfz-Steuer zu entrichten. Diese ist allerdings nicht abhängig vom Hubraum, sondern beträgt pauschal 46,02 Euro pro Jahr.

  • Für die Einziehung der Kfz-Steuer ist das jeweilige Hauptzollamt zuständig. Eine separate Anmeldung der Kfz-Steuer für Motorräder muss, wie bei Pkw auch, nicht erfolgen. Die Zulassungsstelle, bei welcher Sie Ihr Motorrad für den Straßenverkehr zulassen, leitet mit der Anmeldung die entsprechenden Daten direkt an das Hauptzollamt weiter. Das Gleiche gilt bei der Abmeldung Ihres Motorrads.

  • Möchten Sie Ihr Motorrad aufgrund eines Verkaufs oder Ähnlichem nicht mehr nutzen, so sollten Sie es bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Die Nachricht über die Abmeldung des Fahrzeugs wird direkt an das Hauptzollamt weitergeleitet. Da die Kfz-Steuer immer im Voraus bezahlt werden muss, erhalten Sie den bis dahin zu viel gezahlten Steuerbetrag zurück.

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