Kfz-Steuer-Rechner – so viel Kfz-Steuer müssen Sie bezahlen

KFZ Steuer Rechner - Berechnen Sie Steuer für Ihr Fahrzeug

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

0,00 €

Wer sich ein Auto anschaffen möchte, der sollte sich im Vorhinein auch mit den damit verbundenen Kosten befassen. Dabei geht es nicht nur um den Anschaffungspreis, sondern vor allem auch um die laufenden Kosten, die dabei berücksichtigt werden müssen. Neben Ausgaben für Treibstoff, Wartung und Reparaturen sowie für die Versicherung gehört dazu auch die abzuführende Kfz-Steuer. Mit unserem Kfz-Steuer-Rechner finden Sie sofort und unkompliziert heraus, wie viel Steuern Sie für Ihr Fahrzeug bezahlen müssen.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges (KFZ) ist verpflichtet, für dieses eine Steuer abzuführen. Die Einnahmen der Kfz-Steuer werden für die Instandhaltung und den Ausbau der nötigen Infrastruktur aufgewendet, welche von den Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrern genutzt wird. Die Grundlage für die Kfz-Steuer-Berechnung bildet der jeweilige Ausstoß von Schadstoffen, insbesondere dem CO2.

Diese werden für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1. September 2017 nach dem sogenannten WLTP (Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure) -Verfahren ermittelt. Bei älteren Fahrzeugen mit vorherigem Erstzulassungsdatum werden weiterhin die nach dem vorher gültigen Messverfahren ermittelten Werte des Schadstoffausstoßes für die Kfz-Steuer-Berechnung herangezogen.

Linktipp

Weitere Informationen zum WLTP-Messverfahren finden Sie beim ADAC

Auswirkungen durch die Einführung des WLTP-Verfahrens

Vor der weltweit einheitlichen Einführung des WLTP-Verfahrens zur Messung des Schadstoffausstoßes wurde hierzulande die sogenannte NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) - Methode für diese Berechnung genutzt. Die NEFZ-Methode fand jedoch nur in Europa Anwendung. Um eine weltweit einheitliche Berechnungsgrundlage zur Schadstoffausstoßmessung und damit eine höhere Transparenz zu schaffen, entschied man sich zur Einführung des WLTP-Verfahrens.

Außerdem soll das WLTP-Verfahren den tatsächlichen Ausstoß von Schadstoffen und damit auch gleichzeitig den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch in der Realität widerspiegeln. Durch die NEFZ-Methode kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die von den Herstellern angegeben Verbrauchswerte und damit auch der Ausstoß an Schadstoffen für Fahrzeuge deutlich unter denen in der realen Nutzung lagen. Was für den Halter ärgerlich war, hatte für den Staat direkte finanzielle Einbußen bei der Kfz-Steuer zur Folge.

Durch die Einführung des WLTP-Verfahrens sollten diese Angaben deutlich genauer werden. Damit bieten sie nicht nur eine verlässlichere Grundlage für die Kfz-Steuer-Berechnung. Gleichzeitig ermöglichen sie es auch dem Käufer eines Fahrzeugs eine genauere Planung der tatsächlichen Kosten von Steuer und Kraftstoff.

Welche Faktoren beeinflussen die Berechnung der Kfz-Steuer?

Bis zum Jahr 2009 war die Motorgröße, also der Hubraum des Motors sowie die Antriebsart entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Kfz-Steuer. Seit dem Sommer 2009 ist die tatsächliche Menge an ausgestoßenem CO2 sowie die eingestufte Schadstoffklasse ausschlaggebend für die Berechnung der Kfz-Steuer. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer für ein KFZ richtet sich nach folgenden Einflussfaktoren:

  • Art des Antriebs
  • Datum der Erstzulassung
  • CO2-Ausstoß
  • Schadstoffklasse (Emissionsklasse)
  • Größe des Hubraums

Verfahren zur Berechnung der Kfz-Steuer (Fahrzeuge ab 2009)

Bei der Steuerpflicht für Fahrzeuge unterscheidet man in die:

Die Kfz-Steuer für Pkw in Deutschland wird in einem dreistufigen Verfahren berechnet.

Info

Wohnmobile werden ähnlich wie andere Fahrzeuge besteuert, da sie einen eigenen Antrieb besitzen. Wohnwagen hingegen besitzen keinen eigenen Antrieb und gelten steuerrechtlich daher als Anhänger.

Dabei gilt es je nach Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs unterschiedliche Berechnungsgrenzen zu berücksichtigen. Zur Kfz-Steuer-Berechnung sind folgende Schritte notwendig:

  1. Ermittlung des Sockelbetrags

    Der Sockelbetrag für die Kfz-Steuer bemisst sich anhand der Hubraumgröße des Fahrzeugmotors. Je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden dabei fällig:

    • Für Benzinmotoren: 2,00 Euro
    • Für Dieselmotoren: 9,50 Euro
  2. Berechnung der Steuer für CO2-Emissionen

    Der CO2-Anteil der Kfz-Steuer beträgt 2,00 Euro pro Gramm an ausgestoßenem Kohlendioxid. Je nach Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs gelten dabei bestimmte Freibeträge, ab denen der CO2-Ausstoß erst besteuert wird. Diese sind:

    • Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2011: 120 Gramm
    • Für Fahrzeuge zwischen 2012 und Ende 2013: 110 Gramm
    • Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.01.2014: 95 Gramm.

    Jedes Gramm an ausgestoßenem CO2 über diesen Grenzwerten fließt mit einem Betrag von 2,00 Euro in die zu zahlende Kfz-Steuer ein.

  3. Addition von Sockelbetrag und CO2-Anteil

    Durch die Addition des ermittelten Sockelbetrags und des Betrags für den CO2-Anteil erhalten Sie die abzuführende Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug.

Quelle

Die rechtliche Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer findet sich im Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Beispiel zum Berechnungsverfahren der Kfz-Steuer

Ein 2013 zugelassenes Fahrzeug verfügt über einen Benzinmotor mit 1.390 Kubikzentimetern Hubraum und stößt 149 Gramm auf 100 Kilometern aus. Die Berechnung der Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug sieht wie folgt aus:

  1. Sockelbetrag ermitteln

    Pro angefangene 100 Kubikzentimeter sind 2,00 Euro Steuern zu zahlen:

    14 x 2,00 Euro = 28 Euro

  2. CO2-Anteil berechnen

    Von den 149 Gramm CO2-Ausstoß bleiben die ersten 110 Gramm steuerfrei. Die restlichen 39 Gramm werden mit 2,00 Euro besteuert:

    39 x 2,00 Euro = 78 Euro

  3. Ermittlung der zu zahlenden Kfz-Steuer

    Durch die Addition des Sockelbetrags und des CO2-Anteils ergibt sich die insgesamt zu zahlende Steuer:

    28 Euro + 78 Euro = 106 Euro

Kfz-Steuer ermitteln für ältere Fahrzeuge

PKW mit einer Erstzulassung vor Juli 2009 werden nicht nach ihrem CO2-Ausstoß, sondern lediglich nach der Größe des Motors in Kubikzentimetern (ccm) sowie nach der Schadstoffklasse besteuert. Dabei gilt pro angefangene 100 ccm für Fahrzeuge mit Benzinmotor ein Betrag von:

  • Schadstoffklasse Euro 3 und höher: 6,75 Euro
  • Schadstoffklasse Euro 2: 7,36 Euro
  • Schadstoffklasse Euro 1: 15,13 Euro
  • Schadstoffklasse 0 (ohne Ozonfahrverbot): 21,07 Euro
  • Schadstoffklasse 0 (übrige): 25,36 Euro

Für dieselbetriebene Fahrzeuge gelten die folgenden Beträge pro angefangene 100 ccm Hubraum:

  • Schadstoffklasse Euro 3 und höher: 15,44 Euro
  • Schadstoffklasse Euro 2: 16,05 Euro
  • Schadstoffklasse Euro 1: 27,35 Euro
  • Schadstoffklasse 0 (ohne Ozonfahrverbot): 33,29 Euro
  • Schadstoffklasse 0 (übrige): 37,58 Euro

Kfz-Steuer einfach selbst berechnen – mit unserem Kfz-Steuer-Rechner

Mit Hilfe unseres Kfz-Steuer-Rechners können Sie die anfallende Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug mit wenigen Eingaben ganz einfach selbst berechnen. Sie benötigen dazu Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein. Dort entnehmen Sie die folgenden Daten:

Benötigte Daten Wo zu finden?
Ausstoß an Kohlendioxid Punkt V7 in Zulassungsbescheinigung Teil I, nur bei Fahrzeugen ab 2009
Antriebsart Benzin oder Diesel Punkt P3 in Zulassungsbescheinigung Teil I, Punkt 5 in Fahrzeugschein
Größe des Hubraums Punkt P1 in Zulassungsbescheinigung Teil I, Punkt 8 im Fahrzeugschein
Datum der Erstzulassung Punkt B in Zulassungsbescheinigung Teil I, Punkt 32 in Fahrzeugschein

Ausnahmen der Kfz-Steuer – diese Fahrzeuge sind steuerlich begünstigt

Jeder Halter eines KFZs in Deutschland muss für dieses die Kfz-Steuer entrichten. Auch für Halter ausländischer KFZ ist die Kfz-Steuer in Deutschland fällig, wenn sich diese mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten. Allerdings gibt es auch bei der Kfz-Steuer Ausnahmen.

In der Regel bezahlt der Eigentümer eines Fahrzeuges auch die dafür fälligen Steuern. Jedoch kann im entsprechenden Steuerformular auch eine andere steuerpflichtige Person angegeben werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Familienmitglied das Auto eines anderen Mitgliedes der Familie nutzt und in diesem Zusammenhang auch die dafür anfallenden Kosten übernimmt.

In Deutschland sind über 58 Millionen Fahrzeuge zugelassen. Insgesamt belaufen sich die Einnahmen durch die Kfz-Steuer dadurch für den deutschen Staat auf rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr. Diese werden in erster Linie für den Erhalt und den Ausbau der durch die Fahrzeuge genutzten und beanspruchten Infrastruktur verwendet.

Von der Kfz-Steuer begünstigte Fahrzeuge

Nicht für jedes KFZ ist die gleiche Steuer zu zahlen. Manche Fahrzeuge und Halter sind vollständig von der Kfz-Steuer befreit, für andere gibt es entsprechende Vergünstigungen. Dazu gehören:

  • Fahrzeuge mit Elektroantrieb

    Im Zuge des Mobilitätswandels hin zu Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb werden solche durch staatliche Subventionen gefördert. Neben Anreizen zur Anschaffung wie einer Kaufprämie erfolgt diese Subventionierung auch durch Steuerbefreiungen und Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer für Elektroautos.

    Um die hohen Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen attraktiv zu machen, profitieren Besitzer eines Autos mit Elektroantrieb mit einer Erstzulassung bis Ende 2025 von einer Befreiung von der Kfz-Steuer bis zum 31.12.2030. Nach diesem Stichtag ist nur die Hälfte der fälligen Steuer für das Fahrzeug zu zahlen.

  • Oldtimer

    Ab einem Alter von 30 Jahren erhalten Fahrzeuge in Deutschland ein sogenanntes H-Kennzeichen. Auch diese Oldtimer werden steuerlich begünstigt. Die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer beträgt für Krafträder 46 Euro und für alle anderen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen 191 Euro pro Jahr.

  • Personen mit Schwerbehindertenausweis

    Fahrzeughalter mit einem Schwerbehindertenausweis werden von der Zahlung der Kfz-Steuer gänzlich befreit. Sobald einer der Vermerke „H“, „Bl“ oder „aG“ in dem Schwerbehindertenausweis steht, kann die Befreiung von der Kfz-Steuer von Fahrzeughalter beantragt werden.

Auch andere Fahrzeugklassen profitieren von steuerlichen Vergünstigungen. So gab es beispielsweise für saubere Dieselfahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen Januar 2011 und Dezember 2013 eine einmalige Steuerentlastung, sofern diese die Schadstoffklasse Euro 6 erfüllten. Auch Fahrer, die sich für ein Erdgas-Fahrzeug entscheiden, profitieren von steuerlichen Erleichterungen.

Zwar fällt die Kfz-Steuer in voller Höhe an, der niedrigere Steuersatz für Erdgas macht sich aber beim regelmäßigen Tanken deutlich bemerkbar. Und auch für Fahrzeuge, die für ein H-Kennzeichen noch zu jung sind, fallen in der Regel niedrigere Steuern an. Liegt die Erstzulassung vor Juli 2009, so werden diese noch nicht nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert und verursachen damit eine meist geringere Steuerlast.

Die wichtigsten Fragen rund um die Kfz-Steuer

Die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Kfz-Steuer beantworten wir Ihnen im Folgenden.

  • Als Halter eines Fahrzeugs sind Sie grundsätzlich zur Zahlung der Kfz-Steuer verpflichtet. Diese müssen Sie allerdings nicht separat anmelden. Durch die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt von der jeweiligen Zulassungsbehörde eine entsprechende Meldung an das Hauptzollamt, welches für die Kfz-Steuer in Deutschland zuständig ist. Dieses meldet sich unaufgefordert bei jedem steuerpflichtigen Fahrzeughalter, um die fällige Kfz-Steuer einzufordern.

    Linktipp

    Genauere Informationen zur Zahlung der Kfz-Steuer stellt der Zoll auf seiner Webseite bereit.

  • Die Besteuerung von dieselgetriebenen Fahrzeugen fällt deutlich höher aus als bei Autos mit Benzinmotor. Das liegt vor allem an dem deutlich erhöhten Ausstoß von Schadstoffen von Dieselmotoren im Vergleich mit Benzinmotoren. Um Dieselfahrer zu entlasten, liegen die Steuern auf den Dieselkraftstoff dafür deutlich niedriger als auf Benzin. Das macht Dieselfahrzeuge vor allem für Vielfahrer besonders interessant.

  • Die Berechnung der Kfz-Steuer richtet sich vor allem nach dem CO2-Ausstoß. Für umweltfreundliche Fahrzeuge mit kleinen Motoren und einem dadurch geringeren Schadstoffausstoß sind daher weniger Steuern zu zahlen. Elektroautos, welche überhaupt keine Schadstoffe ausstoßen, sind sogar bis zum Jahr 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Danach sind nur 50 % der normalen Kfz-Steuer zu zahlen. Auch Fahrzeughalter mit einem entsprechenden Schwerbehindertenausweis sind nicht Kfz-steuerpflichtig.

  • Die einfachste Möglichkeit, um bei der Kfz-Steuer zu sparen, ist es, ein umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen. Sofern technisch möglich, kann das eigene Auto auch entsprechend umgerüstet werden, um den Schadstoffausstoß zu minimieren. Durch eine jährliche Zahlung der Kfz-Steuer entfällt zudem der drei- beziehungsweise sechsprozentige Ratenzuschlag für eine halb- oder vierteljährliche Zahlungsweise.

  • Im Zuge des großen Konjunkturpakets wurden auch Änderungen der Kfz-Steuer mit Wirkung des Jahres 2021 beschlossen. Neufahrzeuge, die mehr als 195 Gramm CO2 pro 100 Kilometer ausstoßen, werden mit einem doppelt so hohen Aufschlag beim CO2-Anteil der Kfz-Steuer besteuert. Im Gegenzug erhalten Fahrzeughalter, deren neu gekauftes Auto weniger als 95 Gramm CO2 auf 100 Kilometern ausstößt, eine steuerliche Vergünstigung in Höhe von 30 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von fünf Jahren.

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