Elektrofahrzeug-Steuer-Rechner – So sparen Sie Steuern mit einem E-Auto

Hier die Steuer für Ihr Elektrofahrzeug berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

0,00 €

Der automobile Individualverkehr befindet sich im wahrscheinlich größten Umbruch in seiner Geschichte. Im Zuge des immer bedeutsamer werdenden Klimaschutzes setzen immer mehr Hersteller unter zunehmendem politischen Druck auf Elektrofahrzeuge. Da der Gesetzgeber diese als besonders umweltfreundlich einstuft, werden Elektrofahrzeuge auch bei der Kfz-Steuer gefördert. Doch wie viel Steuern zahlt man eigentlich für ein Elektroauto? Mit unserem E-Auto-Steuer-Rechner finden Sie es in wenigen Sekunden heraus!

Wie wird die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge berechnet?

Jeder Halter eines Fahrzeugs in Deutschland ist für dieses steuerpflichtig. Wie diese berechnet wird und wie hoch sie ausfällt, hängt von der Art des Fahrzeugs ab. Dabei gibt es deutliche Unterschiede in der:

Übrigens müssen auch Halter von ausländischen Kfz die hierzulande fällige Kfz-Steuer bezahlen, sofern sie sich mit ihrem Fahrzeug länger als 12 Monate in der Bundesrepublik aufhalten.

Elektrofahrzeuge werden immer beliebter. So konnte die Zahl der neu zugelassenen E-Autos im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2019 mehr als verfünffacht werden.

Quelle:

De.Statista

Die steigende Beliebtheit von Elektrofahrzeugen liegt wohl nicht zuletzt an den finanziellen Vorteilen, welche für die Anschaffung eines E-Autos gewährt werden. Neben den lukrativen Kaufprämien sind es auch die steuerlichen Vorteile, die viele Menschen vom Kauf eines E-Autos überzeugen. Darüber hinaus gelten Elektrofahrzeuge als besonders umweltfreundlich, da der fehlende Verbrennungsmotor keine Schadstoffe ausstoßen kann.

E-Autos profitieren von Steuerfreiheit

Halter von reinen Elektroautos, also Kraftfahrzeugen, die ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden, sind für diese zwar grundsätzlich steuerpflichtig, die Steuerpflicht ist allerdings bis zum Jahr 2030 ausgesetzt. Das bedeutet, dass für ein neu angeschafftes Elektroauto bis zum Ende des Jahres 2030 keine Kfz-Steuer gezahlt werden muss. Für den Zeitraum danach gilt: Es muss die Hälfte der fälligen Kfz-Steuer gezahlt werden.

Diese Steuerbefreiung gilt allerdings nur für Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 18.05.2011 liegt. Für E-Autos, die vorher zugelassen worden sind, muss die Hälfte der für sie gültigen Kfz-Steuer bezahlt werden.

Berechnung der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge

Info:

Auch wer sein Fahrzeug nachträglich zu einem E-Auto umrüsten lässt, kann von der Steuerbefreiung für E-Autos profitieren. Das Datum der Erstzulassung spielt dabei keine Rolle.

Zur Förderung der Elektromobilität werden Besitzern von E-Autos erhebliche steuerliche Erleichterungen gewährt. Neben der bereits erwähnten Steuerbefreiung bis zum Jahr 2030 profitieren E-Auto-Besitzer auch von einem sehr niedrigen Steuersatz und der Tatsache, dass nach 2030 vorerst auch nur die Hälfte der fälligen Kfz-Steuer gezahlt werden muss.

Da Elektrofahrzeuge keinerlei Schadstoffe ausstoßen, spielen die Emissionen auch bei der Besteuerung keine Rolle. Grundlage zur Berechnung der Kfz-Steuer ist einzig das maximal zulässige Gesamtgewicht. Dabei gelten folgende Steuersätze pro angefangene 200 kg zulässiger Gesamtmasse:

  • Unter 2.000 kg: 5,625 Euro
  • 2.001 bis 3.000 kg: 6,01 Euro
  • 3.001 bis 3.500 kg: 6,39 Euro

Das folgende Beispiel verdeutlicht die Berechnung der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge:

Für ein E-Auto mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,6 Tonnen erfolgt die Berechnung der Kfz-Steuer wie folgt:

2.600 kg : 200 kg x 6,01 Euro = 78,13 Euro

In diesem Fall muss für das Fahrzeug also eine Kfz-Steuer in Höhe von 78 Euro gezahlt werden, da diese bei ungeraden Beträgen immer abgerundet wird.

Elektrofahrzeug-Kfz-Steuer mit unserem Steuerrechner einfach berechnen

Wenn Sie sich die händische Berechnung der fälligen Kfz-Steuer ersparen möchte, nutzen Sie einfach unseren leicht zu bedienende Kfz-Steuerrechner. Mit wenigen Eingaben und Klicks erfahren Sie, wie hoch die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug ausfällt.

Da sich die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts berechnet, geben Sie diese zusammen mit dem Anmeldezeitraum in den Rechner ein. Zu finden ist die maximal zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.2.

Kfz-Steuer für Hybridfahrzeuge berechnen

Als Hybrid-Fahrzeuge werden solche bezeichnet, die sowohl einen Elektromotor als auch einen Verbrennungsmotor besitzen. In der Regel können mit solchen Fahrzeugen kleinere Strecken rein elektrisch zurückgelegt werden. Ab einer bestimmten Geschwindigkeit oder bei leerem Akku schaltet sich automatisch der Verbrennungsmotor zum Antrieb dazu.

Die Hybridtechnologie kann sowohl mit einem Benzin- als auch mit einem Dieselmotor kombiniert werden. Da in jedem Falle aber ein Verbrennungsmotor im Fahrzeug arbeitet, kann dieses nicht vollständig schadstofffrei fahren. Demnach werden Hybridfahrzeuge nicht wie Elektroautos, sondern wie herkömmliche Verbrenner-Pkw besteuert. Als Halter profitieren Sie aber von einem geringen Schadstoffausstoß, welcher für die Berechnung der Kfz-Steuer von Pkw mit Verbrennungsmotor mitentscheidend ist.

Vor- und Nachteile von Elektrofahrzeugen

Neben der Befreiung von der Kfz-Steuer bis zum Jahr 2030 und der auch danach relativ geringen Steuerlast bieten Elektrofahrzeuge auch noch weitere Vorteile gegenüber ihren Kollegen mit Verbrennungsmotoren. Zum einen sind sie sehr leise und verbrauchen keine fossilen Brennstoffe während der Fahrt. Dadurch stoßen sie auch keine Schadstoffe im Betrieb aus. Zum anderen wird die Anschaffung von E-Autos durch die Bundesregierung mit entsprechenden Kaufprämien belohnt und gefördert.

Info:

Als Elektrofahrzeuge gelten nur solche, die sich ausschließlich mithilfe eines Elektromotors fortbewegen können. Hybridfahrzeuge, die neben dem Elektromotor auch einen Verbrennungsmotor besitzen gelten nicht als reine E-Fahrzeuge. Dennoch gewährt der Staat auch für Hybridfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen Kaufprämien bei der Anschaffung.

Da die Entwicklung der Elektrofahrzeuge noch in den Kinderschuhen steckt, müssen Nutzer reiner E-Mobile aber auch Einschränkungen und gewisse Nachteile in Kauf nehmen. So hapert es immer noch an dem Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Auch die vergleichsweise geringen Reichweiten und relativ zeitintensiven Ladevorgänge halten immer noch viele Menschen davon ab, sich ein Elektroauto anzuschaffen.

Die wichtigsten Fragen zur Elektrofahrzeug-Kfz-Steuer

Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Kfz-Steuer für Elektroautos finden Sie im Folgenden.

  • Grundsätzlich sind Halter von Elektroautos für diese auch steuerpflichtig. Zur Förderung der Verbreitung von E-Autos hat der Gesetzgeber beschlossen, dass diese allerdings bis zum Jahr 2030 von der Kfz-Steuer befreit sind.

  • Alle E-Autos, die nach dem 17.05.2011 zum ersten Mal zugelassen worden sind, sind bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge mit einem früheren Erstzulassungsdatum muss aktuell die Hälfte der fälligen Kfz-Steuer gezahlt werden.

  • Die Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge ist das zulässige Gesamtgewicht. Pro 200 kg werden 5,625 Euro bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg fällig, 6,01 Euro bei einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2.001 bis 3.000 kg und 6,39 Euro für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.001 bis 3.500 kg berechnet.

  • Grundsätzlich können Elektrofahrzeuge auch mit einem Saisonkennzeichen angemeldet werden. Ist ein Fahrzeug nur für eine bestimmte Zeit im Jahr angemeldet, so muss auch nur für diese Zeit anteilig Kfz-Steuer gezahlt werden. Bei E-Autos, welche aktuell von der Kfz-Steuer befreit sind, macht dies aber keinen Unterschied.

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