Anhänger-Steuer-Rechner – So werden Anhänger besteuert

Kfz-Steuer für Anhänger berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

0,00 €

Anhänger können sehr praktisch sein, kann man mit ihnen die Transportkapazität von Fahrzeugen doch deutlich erweitern. Doch wer einen Anhänger besitzt, ist für diesen auch steuerpflichtig. Mit unserem Anhänger-Steuer-Rechner erfahren Sie, wie hoch die zu entrichtende Steuer für Ihren Anhänger ausfällt.

Wie wird die Steuer für Anhänger berechnet?

In Deutschland zugelassene Fahrzeuge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt auch für Anhänger, auch wenn diese im eigentlichen Sinne keine Fahrzeuge sind, da sie keinen eigenen Antrieb haben. Die Berechnung der fälligen Kfz-Steuer richtet sich nach der Art des Fahrzeugs und fällt dementsprechend unterschiedlich aus. So unterscheidet man zwischen:

Die Kfz-Steuer-Berechnung für Wohnwagen erfolgt übrigens nach dem gleichen Prinzip wie bei Anhängern. Ausschlaggebend für die Höhe der zu entrichtenden Kfz-Steuer ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Linktipp:

Die Grundlagen für die Berechnung der Kfz-Steuer einzelner Fahrzeugklassen erläutert der Zoll ausführlich auf seiner Webseite.

Berechnung der Kfz-Steuer für Anhänger

Da Anhänger keinen eigenen Antrieb besitzen, entfallen steuerbestimmende Merkmale wie Schadstoffklasse oder Emissionen. Der Steuerbetrag wird ausschließlich auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts ermittelt. Dabei werden pro angefangene 200 kg 7,64 Euro berechnet. Die maximale Steuerlast für einen Anhänger ist bei 373 Euro pro Jahr gedeckelt. Mithilfe unseres Anhänger-Steuer-Rechners können Sie innerhalb kürzester Zeit die für Ihren Anhänger zu zahlende Steuer ermitteln.

Anhand des folgenden Beispiels ist die Berechnung der Kfz-Steuer für Anhänger leicht nachzuvollziehen:

Ein Anhänger verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg. Die Steuerberechnung sieht demnach wie folgt aus:

750 : 200 = 3,5 (aufgerundet = 4)

4 x 7,46 Euro = 29,84 Euro

Die jährliche Steuer für einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg beträgt also 29,84 Euro. Da der Kfz-Steuer-Betrag immer auf volle Euro abgerundet wird, sind für diesen Anhänger 29 Euro zu zahlen.

Für Anhänger mit einem sehr hohen zulässigen Gesamtgewicht sind dementsprechend deutlich mehr Steuern zu zahlen. Allerdings ist die jährliche Anhängersteuer auf maximal 373,24 Euro begrenzt. Dies entspricht einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zehn Tonnen.

Info & Linktipp:

Für den Betrieb von Anhängern sind besondere Regeln zu beachten. Insbesondere die Führerscheinklasse regelt, wer welche Art von Anhänger überhaupt bewegen darf. Einen guten Überblick über die einzelnen Führerscheinklassen finden Sie beispielsweise beim ADAC.

Steuern sparen und Steuerbefreiung beim Anhänger

Anhänger werden im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen relativ gering besteuert. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere Möglichkeiten, mit denen Sie die zu zahlenden Steuern senken können.

Anhänger-Steuer senken dank Saisonkennzeichen

Je nach Art des Hängers kann es vorkommen, dass Sie diesen nur zu bestimmten Zeiten im Jahr nutzen. Ein präsentes Beispiel hierfür sind Wohnwagen, welche meist nur in den Frühlings- und Sommermonaten genutzt werden. Hier kann sich die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen lohnen. In diesem Fall wird die fällige Kfz-Steuer nur anteilig erhoben.

Steuerbefreiung für Anhänger beantragen

Trotz allgemeiner Steuerpflicht für Anhänger gibt es bestimmte Fälle, bei denen eine Ausnahme in Form einer Steuerbefreiung beantragt werden kann. Dazu gehören:

  • Anhänger für Hobby- und Sportzwecke, wie beispielsweise Pferdeanhänger, Hundetransporter, Segelflugzeughänger oder Bootstrailer
  • Baumaschinen, welche als Anhänger konzipiert sind, beispielsweise Asphaltkochmaschinen
  • Landwirtschaftlich genutzte Anhänger, welche eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten
  • Anhänger für Milchtransporte

Bei der Beantragung der Steuerbefreiung muss der entsprechende Verwendungszweck angegeben und ausführlich beschrieben werden. Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen und wird als Steuerhinterziehung verfolgt und geahndet.

So verlockend die Steuerbefreiung für Anhänger klingen mag, so muss auch dessen Kehrseite berücksichtigt werden. Wer das grüne Kennzeichen für die Steuerbefreiung seines Anhängers erhalten will, der muss dieses nicht nur gut begründen, sondern auch die damit verbundenen Richtlinien einhalten. Neben der zweckgebundenen Nutzung des Anhängers gehören dazu auch die Bindung an ein definiertes Zugfahrzeug sowie der damit verbundene Anhängerzuschlag bei der Kfz-Steuer des Zugfahrzeugs.

Für Anhänger unter zehn Tonnen zulässigen Gesamtgewichts liegt dieser beim jährlichen Höchststeuersatz von 373, 24 Euro. Die Steuer für den Anhänger wird im Grunde genommen also lediglich auf das Zugfahrzeug verschoben. Für Anhänger mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht liegt dieser Zuschlag sogar noch höher:

  • 10 bis 12 Tonnen: 447,89 Euro
  • 12 bis 14 Tonnen: 522,54 Euro
  • 14 bis 16 Tonnen: 597,19 Euro
  • 16 bis 18 Tonnen: 671,84 Euro
  • Über 18 Tonnen: 894,76 Euro

Ob man mit der Steuerbefreiung für den Anhänger tatsächlich Geld einspart, muss im Vorhinein also gut abgewogen werden. Für gewöhnliche Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 10 Tonnen bietet sie keinen finanziellen Vorteil.

Info:

Die Steuerbefreiung für Anhänger kann sich vor allem für Unternehmen lohnen, welche beispielsweise deutlich mehr Anhänger als Zugfahrzeuge besitzen.

Wer seinen steuerbefreiten Anhänger auch für andere Zwecke legal nutzen möchte, der kann die vorher gewährte Steuerbefreiung auch wieder ausschlagen. Hierzu muss lediglich die entsprechende Eintragung bei der Zulassungsstelle geändert werden. Das grüne Kennzeichen wird dann gegen ein gewöhnliches schwarz-weißes Kennzeichen getauscht.

Die häufigsten Fragen zur Anhänger-Kfz-Steuer

Gerade im Bezug auf Anhänger und deren Nutzung im Straßenverkehr stellen sich immer wieder Fragen. Die häufigsten Fragen rund um die Kfz-Steuer für Anhänger haben wir im Folgenden für Sie beantwortet.

  • Anhänger sind ebenso wie andere Fahrzeuge in Deutschland steuerpflichtig. Sie müssen bei der Zulassungsstelle zugelassen werden. Diese übermittelt die Daten an das zuständige Hauptzollamt, welches die Kfz-Steuer vom Halter einfordert.

  • Anhänger werden ausschließlich nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Dabei werden pro angefangene 200 kg 7,46 Euro erhoben. Die sich daraus ergebende Steuerlast wird auf volle Euro abgerundet.

  • Unter gewissen Umständen kann eine Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt werden. Allerdings ist diese nur in bestimmten Fällen möglich und nicht immer sinnvoll, da mit ihr Einschränkungen im Betrieb des Anhängers verbunden sind.

  • Wer Fahrzeuge oder Anhänger mit einem Saisonkennzeichen nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zulässt, muss auch nur für diesen anteilig die Kfz-Steuer bezahlen.

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